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BVerwG, 02.08.1967 - IV B 56.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung von Sondernutzungsgebühren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.01.1967 - 129 VIII 66
- BVerwG, 02.08.1967 - IV B 56.67
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.08.1967 - IV B 56.67
In dieser Entscheidung ist auch bereits darauf hingewiesen worden, daß landesrechtliche Regelungen des Gemeingebrauchs nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegenstehen, wonach der Begriff des Gemeingebrauchs ein bundesrechtlicher Begriff sei (BVerwG I C 16.55 in BVerwGE 4, 342 und BVerwG VII C 173.64 in DVBl. 1966, 405). - BVerwG, 12.10.1965 - VII C 173.64
Bedeutung der verkehrsrechtlichen Erlaubnis für einen Tiefladeanhänger - Erhebung …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1967 - IV B 56.67
In dieser Entscheidung ist auch bereits darauf hingewiesen worden, daß landesrechtliche Regelungen des Gemeingebrauchs nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegenstehen, wonach der Begriff des Gemeingebrauchs ein bundesrechtlicher Begriff sei (BVerwG I C 16.55 in BVerwGE 4, 342 und BVerwG VII C 173.64 in DVBl. 1966, 405). - BVerwG, 09.07.1963 - I B 28.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.08.1967 - IV B 56.67
Wenn der Kläger die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für sog. Nasenschilder, die in den Luftraum über dem Gehweg einer Straße hineinragen, für unzulässig hält, so übersieht er offenbar, daß eine solche Gebührenerhebung bereits vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig anerkannt worden ist (Beschluß vom 9. Juli 1963 - BVerwG I B 28.61 -).
- BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65
Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des …
"Das gilt besonders für Normierungen des Gemeinverträglichen und Üblichen beim Gebrauch des Luftraumes über Wege und Straßen, die nicht Bundesstraßen sind, zu anderem Zweck als zum Verkehr" (ebenso der Beschluß vom 2. August 1967 - BVerwG IV B 56.67 - [S. 2]).